Fernwärme

Die Fernwärme zählt zu den umweltfreundlichen Heizmethoden. Sie wird von zentralen Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung produziert und durch die Rohre in die Wohnungen und Häuser transportiert.

Seit 1989 wird die Fernwärme wie die Zentralheizung über die Heizkostenverordnung abgerechnet. Dies bedeutet, dass Heizkosten teilweise nach dem Verbrauch, teilweise nach anderen Kriterien, wie die Größe der Wohnung etc., berechnet werden. Der Verbrauch wird an Hand der Heizkostenverteiler abgelesen. Der/die Vermieter*in geht zumeist mit den Fernwärmeanbieter*innen den Vertrag ein, er kann jedoch auch direkt von dem /der Mieter*in abgeschlossen werden.

Zu beachten ist, dass Fernwärme eventuell höhere Kosten als eine Gasetagenheizung verursachen kann. Allerdings konnte der/die Vermieter*in keine Mieterhöhung beim Neueinbau der Fernwärmeheizung oder Austausch der Gasetagenheizung vornehmen, denn er fiel nicht unter Modernisierungsmaßnahmen. Seit 2008 ist dies jedoch als Modernisierung anerkannt, da der Einbau eines Fernwärmeanschlusses als Energiesparmaßnahme betrachtet werden kann. Das gilt jedoch nur bei Fernwärme aus Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung.

Möchte ein/e Vermieter*in eine Ölheizung durch Fernwärme eintauschen, kann er/sie die Kosten nur dann auf den/die Mieter*in umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.