Grundwasser

Das Grundwasser ist unsere natürliche Quelle für Trinkwasser. Es ensteht durch in verschiedenen Deckschichten versickernde Niederschläge. Die verschiedenen Schichten filtern und säubern das Wasser, sodass es trinkbar wird. Das Grundwasser lagert sich dann in Hohlräumen, feste Schichten oder sickert in poröse Schichten und kommt als Quellwasser an die Oberfläche.

Durch die klimatischen Bedingungen ist das Grundwasser äußerst sensibel und muss geschützt werden, da es lebensnotwendig ist. Dieser Schutz wird sowohl durch EU-Bestimmungen, wie der europäischen Wasserrichtlinie, als auch durch Bundesgesetze, wie dem Bundeswasserhaushaltsgesetz und Landesgesetze geregelt. Sauberes Grundwasser soll so möglichst erhalten bleiben, verunreintes Wasser soll so gut wie möglich wieder trinkbar gemacht werden.

Die Wassergesetze sind Grundlage für die Errichtung von Wasserschutzgebieten, die drei Wasserschutzzonen besitzen. Die erste soll den Brunnenbereich, also die Quelle, an sich schützen. Die zweite dient dem Schutz der Umgebung des Brunnenbereichs und die dritte weitere Bereiche in Grundwasserzonen. in Den Bereichen I und II gelten besondere Maßnahmen, um die Deckschichten nicht zu beschädigen. Dies geschieht in Form von Bebauungsverboten oder Düngverboten sowie Einschränkungen im Straßenbau.

In manchen Gebieten darf gebaut werden, doch bei einem hohen Grundwasserpegel gelten nach wie vor besondere Maßnahmen. Hier müssen etwa Betonbauten, vor allem Kellerbauten, von besonderer Qualität sein und können so die Bebauung verteuern.