Gewerbe
Eine Person – natürlicher oder juristischer Natur-, die eine Tätigkeit mit einer dauerhaften, selbstständigen Komponente durchführt, betreibt Gewerbe. Sie muss ein Konkurrenzverhältnis auf dem Markt aufbauen, sodass Konkurrenzpreise entstehen. Deshalb fallen Freiberufler*innen nicht unter Gewerbetreibenden, da ihre Absicherung zwar auf einer Gebührenrordnung beruht, ihr Ziel grundsätzlich aber nicht der Gewinn ist.
Gewerbetreibende sind in der Regel selbstständig, auch Selbstständige mit Ähnlichen Konditionen wie Arbeitnehmer*innen können dazu zählen, nicht aber Angestellte, die nur den selbstständigen Gewerbeschein zur Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen besitzen. In der Immobilienbranche sind Gewerbetreibende beispielsweise Bauträger*innen, Immobilinemakler*innen und Baubetreuer*innen. Ihr Gewerbe kann lediglich nach einer offiziellen Erlaubnis ausgeübt werden. Dies gilt auch für die Versteigerung, Pfandleih-und Bewachungsgewerbe sowie Anlageberatung, Versicherungsberatung und -vermittlung.
Die Gewerbeordnung regelt die Ausübung eines Gewerbes. In ihr wird die Gewerbefreiheit für jeden/jeder Bürger*in gewährleistet, solange er/sie das Gewerbe beim Gewerbeamt anmeldet. Bei Nichteinhaltung der Gesetze und Regelungen kann das Amt die Untersagung anordnen.