Festpreis

Für eine fertiggestellte Immobilie wird in der Regel im Voraus ein vertraglich geregelter Preis ausgemacht. Dieser darf nach der Vereinbarung nicht mehr von dem/der Bauträger*in erhöht bzw. geändert werden. Ausgenommen davon sind Sonderregelungen für bestimmte Bereiche, etwa wenn der Preis für diese Erschließungsverträge noch nicht feststeht.