Abschreibung

Die Abschreibung bezieht sich auf die beschränkte Nutzungsdauer eine Immobilie.

Im Zeitverlauf nutzen sich Bauwerke bzw. Immobilien ab, deswegen rechnet man mit einer zeitlich beschränkten Nutzungsdauer.
Des Weiteren stellt die jährliche Abschreibung keinen Zahlungsfluss da, ist steuerlich aber als Aufwand nutzbar.